Warum Friedhofsgebühren?

Die Ev.-luth. St. Severi-Kirchengemeinde ist Trägerin des Otterndorfer Friedhofs. Die Kirchengemeinde übernimmt diese Aufgabe stellvertretend für die Samtgemeinde Land Hadeln, die letztendlich in der Pflicht ist, für ordnungsgemäße Bestattungsmöglichkeiten zu sorgen. Der Otterndorfer Friedhof steht allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit offen. Er darf sich mit seinen hoheitlichen Aufgaben ausschließlich aus den Friedhofsgebühren finanzieren. Dazu gehören:

• Personalkosten für zurzeit 2,75 Mitarbeiterstellen

• Pflege und Instandhaltung der Gebäude und Wege

• Anschaffung und Reparatur der Maschinen

• Erwerb und Pflege der Pflanzen und Grünflächen außerhalb der Grabflächen.

Lediglich Neubauten oder Sanierungsarbeiten werden aus öffentlichen Mitteln bezuschusst. Kirchensteuermittel hingegen dürfen nur bei Anschaffungen für christlich-religiöse Zwecke verwandt werden (Gesangbücher, Altar, …).

Aufgrund von Preis- und Lohnsteigerungen hat der Kirchenvorstand 2015 beschlossen, die Gebühren nach 20 Jahren anzupassen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie in unten stehendem Faltblatt. Sollten Sie Fragen zur Gebührenordnung oder auch über Regelungsmöglichkeiten zu Lebzeiten haben, wenden Sie sich gerne an den Friedhofswart Uwe Blohm.

Kosten, die beim Bestatter oder für Steinmetzarbeiten entstehen (Grabstein, Platten für pflegeleichte Gräber), erfragen Sie bitte direkt beim Betrieb Ihrer Wahl.

Unsere Gebührenordnung können Sie hier herunteladen: Gebührenordnung